Züchter im ISTC

Die Elterntiere müssen dem Standard entsprechen.

Die Hündin muss bei ihrem ersten Zuchteinsatz mind. 15 Monate als sein. Die Zuchtstätte und die Welpen werden von einem Zuchtwart kontrolliert. Absolute Hygiene, genügend Platz und Zeit für die Hunde sind Bedingung.

Ab der 10. Lebenswoche können die geimpften und gechippten Hundebabys zu ihren neuen Besitzern umziehen.

Unsere Züchter unterliegen einer sehr strengen Zuchtordnung - wie es der VDH fordert nach tierschutzorientierten Gesichtspunkten.

Für Züchter:

Welpen bis zur 12. Lebenswoche werden vom ZB-Amt automatisch eingetragen.

Welpen ab der 12. Lebenswoche und Junghunde nur auf schriftlichen Antrag des Züchters für jeweils weitere 4 Wochen.

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